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Gentechnik
Milchindustrie nimmt Verbraucherwünsche ernst

Die Milchindustrie nimmt die Wünsche und Anforderungen der Verbraucher sehr ernst und steht in der Verpflichtung, sichere und qualitativ hochwertige Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen. Sie setzt sich für eine aktive und umfassende Verbraucherinformation ein.

Aus unserer Sicht ist die Verunsicherung des Verbrauchers beim Thema Gentechnik tatsächlich nicht so groß, wie es manche Organisationen Glauben machen wollen. Dieses bestätigt die aktuelle unabhängige Studie der EU-Kommission aus 2008. Vielmehr scheint es so zu sein, dass von diesen Organisationen eher bewusst Verunsicherung in die Verbraucherschaft getragen wird – obgleich es dafür fachlich keinen Anlass gibt.

Wichtig ist uns eine sachgerechte und wissenschaftlich fundierte Information des Verbrauchers, damit dieser eigenverantwortlich sein Recht auf Wahlfreiheit wahrnehmen kann. Informationsmöglichkeiten bietet z. B. die Internetplattform www.transgen.de.

Sämtliche Milch und Milchprodukte sind hochwertig, unbedenklich und gehören deshalb zu einer gesunden Ernährung

Die Unternehmen der Milchindustrie nehmen die Wünsche der Verbraucher sehr ernst, unabhängig davon, welche Produkte hergestellt werden. Erzeugnisse ohne Kennzeichnung sind damit ebenso sicher und hochwertig wie Bio-Produkte oder "Ohne Gentechnik"-Produkte. Viele Produktauszeichnungen und die wirtschaftliche Bedeutung der Branche spiegeln die Qualitätsorientierung bei allen Milch und Milchprodukten wider.

Für die Sicherheitsbewertung von Lebens- und Futtermitteln ist in Deutschland das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) zuständig. So wird eine Zulassung für gentechnisch veränderte Produkte nur dann erteilt, wenn sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier oder Umwelt haben und den Verbraucher oder Anwender nicht irreführen (BfR Presseinformation 02/2004).

Sowohl für Lebensmittel aus konventionellem und ökologischem Ursprung wie auch für Produkte, die mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" gekennzeichnet sind, ist rechtlich keine Freiheit an GVO-Anteilen in der Fütterung festgelegt, d. h. kein Nullwert. Es ist somit akzeptiert, dass Futtermittel zufällige unvermeidbare GVO-Spuren enthalten können (aid: Gentechnik und Lebensmittel; BfR FAQ 21.01.2004, nationales und EU-Recht, §3a Abs.4 EGGenTDurchfG)

Auch bei tierischen Erzeugnissen hat der Verbraucher grundsätzlich die Wahlfreiheit, da es neben den herkömmlichen Erzeugnissen die Bio-Produkte und Produkte mit "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung gibt.



Was wird rechtlich gefordert?

Molkereien kennzeichnen ihre Produkte entsprechend den rechtlichen Vorgaben.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen mit der EG-VO 1829/2003 und der EG-VO 1830/2003 EU-weit keine Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten vor, die von Tieren stammen, die gentechnisch veränderte Futtermittelkomponenten erhalten haben.

Bei Bio-Produkten sind die Bestimmungen der EG-Öko-VO zu berücksichtigen, bei Erzeugnissen, die als "Ohne Gentechnik" bezeichnet werden, gelten die Bestimmungen des EGGenTDurchfG (EG Gentechnik-DurchführungsGesetz).

Der Begriff "Alpenmilch" ist eine zulässige Herkunftsangabe und steht nicht in Zusammenhang mit der Fütterung. Deshalb bedeutet die Verwendung keine Verbrauchertäuschung, wie von Greenpeace behauptet.

Die Kennzeichnung "gentechnikfrei" ist in Deutschland nicht zulässig. Allerdings kann die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung verwendet werden.



Die Europäischen Kennzeichnungsregelungen

Maßgeblich sind auf EU-Ebene die EG-Verordnungen zur Kennzeichnung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln (EG-VO 1829/2003, EG-VO 1830/2003).

Ab 18. April 2004 sind alle Lebensmittel und Futtermittel zu kennzeichnen, die aus einem GVO bestehen oder aus GVO hergestellt wurden und zwar auch dann, wenn der GVO im Endprodukt analytisch nicht mehr nachzuweisen ist. Auch Zutaten, die aus GVO hergestellt werden, sind erfasst. Die Unternehmen halten sich generell an die Vorgaben der VO.

Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten (Fleisch, Milch, Eier), die von Tieren gewonnen werden, die mit gentechnisch hergestellten Futtermitteln gefüttert wurden oder mit gentechnisch veränderten Arzneimitteln behandelt wurden, sind nicht zu kennzeichnen. Diese Produkte sind so auch nicht in das Rückverfolgbarkeitssystem nach VO 1830/2003 eingebunden.

Kennzeichnungspflichtig sind alle vom Anwendungsbereich der Verordnung erfassten Lebens- und Futtermittel bzw. deren Zutaten, unabhängig davon, ob in ihnen gentechnisch veränderte DNA oder Protein nachweisbar sind. So sind künftig auch Produkte wie Glukosesirup, der aus GVO-Mais hergestellt wurde, oder hochraffinierte Sojaöle aus GVO-Soja kennzeichnungspflichtig.

Lediglich zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen mit GVO bleiben bis zum Schwellenwert von 0,9 % bezogen auf die einzelne Lebensmittelzutat bzw. das Lebensmittel, sofern es aus einer einzigen Zutat besteht, von der Kennzeichnung ausgenommen.

Verarbeitungshilfsstoffe, die nur während der Herstellung des Lebensmittels oder Futtermittels verwendet werden und deshalb keine Zutaten sind, fallen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung. Lebensmittel und Futtermittel, die mit Hilfe eines genetisch veränderten technischen Verarbeitungshilfsstoffes, z.B. Enzyme (außer Invertase und Lysozym, die Zusatzstoffe sind) hergestellt wurden, müssen daher ebenso wenig wie Trägerstoffe von z.B. Aromen gekennzeichnet werden.



Die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnungsregelung

Das BMELV hat in 2008 mit dem EG-Gentechnik-Durchführungs-Gesetz (EGGenTDurchfG) die bisherige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung gelockert. Es ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.

1. Futtermittel

Mit Änderung der bestehenden Rechtslage in Deutschland ergibt sich bei tierischen Lebensmitteln, die mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik" beworben werden sollen, folgende Situation:

- Innerhalb einer Sperrfrist (bei Milchvieh drei Monate) ist eine Verfütterung mit nach dem EU-Recht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln verboten, d.h. es dürfen nur nicht gekennzeichnete Futtermittel verabreicht werden. Dabei sind weiterhin 0,9 % zufällig und technisch unvermeidbare Einträge erlaubt (§3a Abs. 4 EGGenTDurchfG).

- Nach deutschem Recht dürfen mit Hilfe der Gentechnik hergestellte Futtermittelzusatzstoffe (Fermentation mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen), wie Aminosäuren, Enzyme, Aromen und Vitamine gefüttert werden.

- Die Verwendung von Tierarzneimitteln, die mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, steht einer Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" nicht entgegen (BMELV: Novellierung des Gentechnikrechts)

2. Lebensmittel und Lebensmittelzutaten

Für Lebensmittel und Lebensmittelzutaten sehen die nationale "Ohne Gentechnik"-Anforderungen wie folgt aus:

- Es dürfen keine nach den EG-VO 1829/2003 und 1830/2003 kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel und - zutaten verwendet werden (sie dürfen keine GVO sein, nicht solche enthalten oder aus ihnen hergestellt worden sein, §3a Abs. 2 EGGenTDurchfG).

- Lebensmittel und -zutaten dürfen keine zufälligen oder technisch unvermeidbaren Einträge von in der EU zugelassenen GVO oder daraus hergestellten Erzeugnissen enthalten (§3a Abs.3 EGGenTDurchfG).

- Lebensmittel, Lebensmittelzutaten, Verarbeitungshilfsstoffe und Stoffe im Sinne von § 5 Abs. 2 LMKV, die durch einen gentechnisch veränderten Organismus (d.h. mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen) hergestellt wurden, dürfen bei der Herstellung von Lebensmitteln nur dann eingesetzt werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese Ausnahmegenehmigung wird nach der neuen EG-Öko-VO nur erteilt, wenn kein konventionell hergestelltes Alternativprodukt auf dem Markt verfügbar ist (§3a Abs.5 EGGenTDurchfG).



Kein Übergang von gentechnisch veränderten Futtermittel-Komponenten in Milch

Bisherige Untersuchungen zeigen keinen Übergang von gentechnisch veränderten Komponenten aus dem Futter in die Milch. Dieses stellt u. a. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in 2007 fest. Danach konnten weder in den Tieren noch in den daraus erzeugten Lebensmitteln Bruchstücke von DNA oder Proteine aus GVO-Pflanzen nachgewiesen werden. Dies ist auch nicht zu erwarten, da ein Abbau von gentechnisch veränderten Organismen bei der Verdauung der Kuh stattfindet.

Die EFSA macht deutlich, dass die Aufnahme von DNA- oder Proteinbruchstücken aus dem Darm in den Körper ein normaler physiologischer Vorgang ist. Diese Bruchstücke sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht biologisch wirksam. Insofern sind tierische Produkte nicht mit der pflanzlichen Situation zu vergleichen, denn hier ist kein Kuhorganismus zwischengeschaltet. Im Unterschied dazu enthält z. B. die Tomate das gentechnisch veränderte Erbgut selbst.

Führende Wissenschaftler kommen zu demselben Ergebnis

Führende Wissenschaftler (Prof. Einspanier, Prof. Flachowsky, Prof. Heller, Prof. Jahreis, Prof. Jany, Prof. Meyer) haben den derzeitigen wissenschaftlichen Stand zusammengefasst und veröffentlicht:
"... Es ist in der Wissenschaft gesichert und unstreitig, dass die Verfütterung gentechnisch veränderter Futtermittel an Kühe nicht dazu führt, dass sich die Milch dieser Kühe von der Milch solcher Kühe unterscheidet, die mit entsprechenden nicht gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden." Dieses ist nach wie vor der aktuelle Sachstand, wie die Langzeitstudie aus 2009 an der TU München-Weihenstephan zeigt.

In wissenschaftlichen Fütterungsstudien, die nach international anerkanntem Standard durchgeführt wurden, konnten in der Milch keine Komponenten (weder als gentechnisch veränderte DNA noch als resultierendes Protein) aus der gentechnischen Veränderung der Futtermittel nachgewiesen werden. Deshalb ist auch der Begriff "Gen-Milch" sachlich nicht gerechtfertigt.

Begriff "Gen-Milch" irreführend

In Kenntnis des hier dargelegten wissenschaftlichen Sachverhaltes halten 70 % der Verbraucher den Begriff "Gen-Milch" für irreführend.

In Milch von Tieren, die gentechnisch veränderte Futtermittel erhielten, wurden keine gentechnisch veränderten Komponenten nachgewiesen. Hierin unterscheidet sich diese Milch von gentechnisch veränderten Produkten, die das veränderte Erbgut enthalten.

Aktuell bestätigt dieses Greenpeace im Einkaufsratgeber "Milch für Kinder". Hier heißt es "Keine Gefahr für Ihr Kind - Milch von Tieren, die Gen-Pflanzen gefressen haben, hält Greenpeace für gesundheitlich nicht riskant für den Verbraucher. Demnach sind auch keine gesundheitlichen Konsequenzen für Ihr Kind zu erwarten (Greenpeace, 2010)."

Die Hochwertigkeit der Milch bleibt vom Einsatz der GVO-Futtermittel unberührt

Genetisch veränderte Komponenten sind heute im Tierfutter flächendeckend nicht mehr auszuschließen.

Mit dem Futter zugeführte Komponenten werden aber im Verdauungstrakt der Tiere abgebaut. Die Verfütterung von gentechnisch veränderten Pflanzen wirkt sich damit nicht auf die Milch aus. Dieses ist der Grund, warum der EU-Gesetzgeber mit Zustimmung der Bundesregierung keine Kennzeichnung von Lebensmitteln vorsieht, die von Tieren stammen, die gentechnisch veränderte Futtermittel aufgenommen haben.

Keine generelle Kennzeichnung von Milch sinnvoll

Aus Sicht des MIV sollte Milch, die von Kühen stammt, die Futter mit gentechnisch veränderten Komponenten erhielten, weiterhin nicht gekennzeichnet werden. Auch die EU-Kommission sieht nach wie vor keinen Handlungsbedarf, siehe Kommissionsbericht vom 25.10.2006 zur Anwendung der EG-VO 1829/2003.

Transparenz ist vorhanden

Milchverbände, Verbraucherverbände, Presse wie auch die Molkereien informieren offen darüber, dass es heute sein kann, dass GVO-Komponenten in der Fütterung eingesetzt werden. Es wird also nichts totgeschwiegen.



Futtermittelindustrie zur Futtermittelverfügbarkeit

Der Europäischen Verband der Mischfutterindustrie (FEFAC) ging bereits in 2004 davon aus, dass 95 % des in der EU hergestellten Mischfutters möglicherweise von der Biotechnologie betroffen ist.

Der Einsatz von gentechnisch veränderten Komponenten in der Tierfütterung kann aufgrund der derzeitigen Marktlage/Verfügbarkeit bei den weltweit gehandelten proteinreichen Futtermitteln grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Die Bundesregierung erläutert in einer Anfrage zur "Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderter Soja" (Drucksache 16/9992 vom 15.7.2008) die Futtermittelsituation:
USA: nahezu flächendeckender Anbau von GVO-Soja (92%)
Brasilien: ca. 65 % der gesamten Sojaanbaufläche mit GVO-Soja
(im Norden 30 %, im Süden 80 %)
Argentinien: ca. 99 % GVO-Sojaanbau
Paraguay: ca. 95 % GVO-Sojaanbau

Der DVT (Deutscher Verband Tiernahrung) geht davon aus, dass die Menge "nicht kennzeichnungspflichtiger" Soja-Ware nicht ausreicht, um den Bedarf an Eiweißfuttermitteln in Deutschland und in der EU zu decken (DVT,2009). Zudem verfügt die EU derzeit nicht über genügend andere Eiweißfuttermittel, die Sojaschrot ersetzen könnten. Ein Verzicht sei nur begrenzt möglich (Stellungnahme des "Grain Club" (BVA, DRV, DVT, Verband Deutscher Mühlen, VdG)).

Laut DVT "muss um eine "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung zu ermöglichen, nicht nur bei Sojaprodukten, sondern auch bei Mais und Maiserzeugnissen auf eine nicht kennzeichnungspflichtige Qualität geachtet oder auf die Verwendung dieser Rohstoffe in der Fütterung verzichtet werden. In der Milchviehfütterung ist das mit einigem Aufwand und in Teilbereichen möglich, solange es nicht flächendeckend erfolgt und die damit verbundenen produktions- und fütterungstechnischen Nachteile in Kauf genommen werden" (DVT, 2009).

Bei der Verfügbarkeit ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass Deutschland keine Insel ist und die tatsächlichen Gegebenheiten zu sehen sind bzgl. Futtermitteln und auch die Tatsache, dass Futtermittel nach Deutschland importiert werden.

Nur geprüfte und zugelassene GVO-Komponenten in Futtermitteln

Die Prüfung und Zulassung von gentechnisch veränderten Komponenten ist rechtlich vorgeschrieben. Eine Zulassung wird nur dann erteilt, wenn das Produkt keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt hat und den Verbraucher oder Anwender nicht irreführt. So kommt die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zu dem Ergebnis, dass die Grüne Gentechnik kein Gesundheitsrisiko bedeutet. Weiter heißt es "Kampagnen gegen die Grüne Gentechnik entbehren wissenschaftlicher Grundlage".



Sicht der Milchindustrie zur Frage der Ausweitung der Prozesskennzeichnung

Im Koalitionsvertrag ist angekündigt, "zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz" eine Positiv-Kennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf EU-Ebene anzustreben. Hiermit könnte die umfängliche Positiv-Kennzeichnung von Lebensmitteln, z.B. bei Einsatz von Enzymen, die mit Hilfe der Gentechnik gewonnen wurden und von Produkten tierischer Herkunft gemeint sein, sofern die Tiere mit "GVO-Futtermitteln" gefüttert worden sind.

Das Thema Gentechnik-Kennzeichnung bei Milch und Milchprodukten wurde in den verschiedenen Gremien des MIV immer wieder diskutiert. Der Milchindustrie-Verband spricht sich einhellig gegen eine solche Positivkennzeichnung / Prozesskennzeichnung aus. Das bedeutet, dass der MIV auch gegen eine umfängliche Kennzeichnung von Produkten ist.


Die Gründe sind u.a.:

- Die Prozesskennzeichnung ist unwissenschaftlich: Produkte, in denen ein Nachweis von DNA/Protein nicht geführt werden kann, sind nicht gentechnisch verändert.

- Wertvolle Grundnahrungsmittel würden unberechtigt in eine negative Diskussion kommen.

- Der Verbraucher würde irregeführt und verunsichert, weil es keine Unterschiede in der Milch in Abhängigkeit der GVO-Fütterung gibt. Die Futter-Komponenten werden durch die Verdauung abgebaut. Eine Studie von Herrn Prof. Meyer (TU München) zum langfristigen Einsatz von GMO-Mais bei der Fütterung von Milchkühen hat bestätigt, dass kein Übergang von gentechnisch veränderten Futtermitteln in die Milch nach wissenschaftlichem Kenntnisstand stattfindet.

- Damit ist auch der Begriff "Gen-Milch" unberechtigt, diskriminierend und irreführend.

- Die Wahlfreiheit des Verbrauchers ist heute bereits gegeben (Bio, konventionell, Ohne Gentechnik). Transparenz ist vorhanden.

- Die EU-Kommission kam deshalb 2006 zu dem Ergebnis, dass in Hinblick auf die Kennzeichnung kein Handlungsbedarf besteht.

Wenn die Kennzeichnungsausweitung durchgesetzt werden würde, könnte dieses dazu führen, dass beschränkt nur tierische Produkte (Milch, Fleisch) oder Produkte der ersten Verarbeitungsstufe positiv zu kennzeichnen wären. Auf jeden Fall wäre der Sektor Milch besonders betroffen. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie denn beim Einsatz weiterer "neuer Technologien" (z. B. Nanotechnologie) mit der Kennzeichnung vorgegangen werden soll.



Züchtung ändert Gene stärker als Gentechnik

Die Risiken und Chancen der Anwendung gentechnischer Verfahren bei der Züchtung von Pflanzen werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Hierbei spielt die Furcht, dass unbeabsichtigte Veränderungen auftreten und die menschliche Gesundheit negativ beeinflussen könnten eine große Rolle. Prof. Dr. Uwe Sonnewald und sein Team vom Lehrstuhl für Biochemie der Universität Erlangen-Nürnberg konnten im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes nachweisen, dass Pflanzen durch konventionelle Züchtung stärker verändert werden als durch Gentechnik. Die Erlanger Wissenschaftler haben dazu Daten ausgewertet, die in Zusammenarbeit mit Forschern der Universität Gießen und der Washington State University (USA) gewonnen wurden. Die Ergebnisse wurden im April 2010 in der amerikanischen Fachzeitschrift "Proceedings of the National Academy of Sciences" veröffentlicht.



Resümee

Die Verbraucher können sich sicher sein: Der Qualitätsstandard deutscher Milch und Molkereiprodukte ist einer der höchsten weltweit – und zwar unabhängig von der Frage des Einsatzes gentechnisch veränderter Komponenten in der Milchvieh-fütterung. Die Hochwertigkeit der Milch und Milchprodukte bleibt vom Einsatz der GVO Futtermittel unberührt.


Weitere Informationen:

1. EU-Kommission, Studie 2008:
Do European consumers buy GM Foods?

2. BfR Presseinformation 02/2004:
Bergen gentechnisch veränderte Lebensmittel Risiken für die Gesundheit des Verbrauchers?

3. aid-infodienst: Gentechnik und Lebensmittel
Gentechnik in Lebensmitteln - So wird gekennzeichnet

4. BfR FAQ vom 21.01.2004:
Ausgewählte Fragen und Antworten zu genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln

5. EG-VO 1829/2003

6. EG-VO 1830/2003

7. EGGentDurchfG 2008

8. BMELV, 2008:
Novellierung des Gentechnikrechts

9. EFSA, 2007:
EFSA statement on the fate of recombinant DNA or proteins in meat, milk and eggs from animals with GM feed

10. Zusammenfassung zum derzeitigen wissenschaftlichen Stand:
www.vetmed.fu-berlin.de, www.weihenstephan.de

11. TNS Emnid Presseinformation vom 17.01.2005:
Verbraucher halten Begriff "Gen-Milch" für irreführend

12. FEFAC, 2004: Fakten zur Verwendung und Kennzeichnung von GV-Futtermittelausgangsstoffen in Tierfutter

13. DVT, 2009: Stellungnahme zur Futtermittelverfügbarkeit

14. Grain-Club, 2008:
Wenig Raum für "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung

15. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9992
Antwort auf eine Anfrage zur "Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnischveränderter Soja"

16. Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Pressemitteilung vom 29.05.2006:
Kampagnen gegen die Grüne Gentechnik entbehren wissenschaftlicher Grundlage

17. Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Memorandum i. A. der GMO-Initiative des InterAcademy Panel, 2006:
Gibt es Risiken für den Verbraucher beim Verzehr von Nahrungsprodukten aus gentechnisch veränderten Pflanzen?

18. TUM Technische Universität München, Pressemitteilung 2009:
Langfrist-Studie der TUM beweist: Fütterung von Kühen mit gentechnisch modifiziertem Mais MON810 verändert ihre Milch nicht

19. Greenpeace, 2010:
Einkaufsratgeber Milch für Kinder

20. Proceedings of the National Academy of Sciences
PNAS | April 6, 2010 | vol. 107 | no. 14 | 6198-6203
Transcriptome and metabolome profiling of fieldgrown transgenic barley lack induced differences but show cultivar-specific variances

Stand: 26. Juli 2010



Ansprechpartnerin:

Dr. Gisela Runge
Geschäftsführende wissenschaftliche Leiterin
Milchindustrie-Verband e.V.
Jägerstrasse 51
10117 Berlin
Telefon: 030 4030445-19
Telefax: 030 4030445-57
E-Mail: gisela.runge@milchindustrie.de
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Der Jahresstart am deutschen Milchmarkt bleibt schwierig