Kooperation ist gefragt - Neues Berufsbild Milchtechnologe/Milchtechnologin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen / zur Milchtechnologin wurde am 16. April 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt wie geplant am 1. August 2010 in Kraft und löst damit die Ausbildungsverordnung zum Molkereifachmann / zur Molkereifachfrau ab. Der ZDM veranstaltete daher am 27. Mai 2010 in Fulda eine bundesweite Informationsveranstaltung über den neu geordneten Ausbildungsberuf.
"Sich bei der Vollständigkeit der beruflichen Ausbildung zu sehr auf die überbetrieblichen Einrichtungen zu verlassen, könnte sich für Molkereien als Bumerang erweisen." Andreas Heym, der im BMELV für die Ausbildungsordnungen zuständig ist, gab auf der Informationsveranstaltung des Zentralverbands Deutscher Milchwirtschaftler (ZDM) über das neue Berufsbild des/der Milchtechnologen/Milchtechnologin am 27. Mai in Fulda zu bedenken, dass die Zukunft der Molkereischulen vor dem Hintergrund der noch immer hohen Subventionierung des Agrarsektors und laufender Kürzungsschritte alles andere als gesichert ist. Wenn Molkereien ausbilden, werden sie Kooperationen mit anderen Unternehmen suchen müssen, sofern sie nicht alle Ausbildungsinhalte selber vermitteln können.
Arbeiten noch nicht abgeschlossen
An der Ausbildereignung wird das neue Berufsbild "Milchtechnologe/in" nichts ändern. Wer bisher ausbilden durfte, kann dies in aller Regel fortführen. Dennoch wird auch die Meisterfortbildung als Folgewirkung des am 1.8.2010 in Kraft tretenden neuen Berufes in den kommenden 2 Jahren überarbeitet. An der Bezeichnung Molkereimeister wird sich jedoch nichts ändern (ebenso wird "Milchwirtschaftlicher Laborant/in" unverändert beibehalten, auch wenn die Inhalte bis ca. 2011 modernisiert werden sollen). Was ebenfalls noch aussteht, aber bis ca. Oktober nachgeliefert werden soll, ist die Verordnung zur Eignung von Ausbildungsstätten. Diese müssen entsprechend dem neuen Ausbildungsrahmenplan für den Milchtechnologen ein breites Spektrum an Verwertungen bieten, wenn nicht allein, dann in Kooperation mit anderen Unternehmen. Möglich ist dabei auch eine Ausbildung, bei der z.B. zwei oder mehrere Unternehmen mit unterschiedlichen Produktionsprogrammen kooperieren.
Stichtag ist der 1. August 2010 – alle danach geschlossenen Ausbildungsverträge müssen sich nach der neuen Verordnung richten. Um ein Durcheinander möglichst zu vermeiden, empfiehlt sich bei vorab geschlossenen Verträgen den 1. August 2010 einzusetzen. Dennoch werden für eine Übergangszeit zwei "Berufe", der Molkereifachmann und der Milchtechnologe, durch die Schulen und Betriebe laufen, was auf beiden Seiten Mehrarbeit erfordern wird.
RA Torsten Sach, Geschäftsführer des ZDM, hob in Fulda hervor, dass es bei der Schaffung des neuen Berufsbildes zwischen den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein hohes Maß an Übereinstimmung gegeben hat. Auf diese Weise konnte die Arbeit in nahezu Rekordzeit bewältigt werden. "Alles lief pragmatisch und nicht dogmatisch", resümierte Sach.
Kampf um den Nachwuchs
Eckhard Rimkus, Leiter der Lehr- und Versuchsanstalt in Bad Malente und Vertreter der zuständigen Stelle in Schleswig-Holstein, der das neue Berufsbild mit vorangetrieben und geprägt hat, stellte klar, dass die überbetriebliche Ausbildung nur eine Ergänzung zu der in der Molkerei zwingend vorzunehmenden Berufsausbildung sein kann. In den Lehrmolkereien oder den Berufsschulen ließe sich der betriebliche Alltag nicht reproduzieren. Der neue Name zieht offenbar: Die Molkereien, die aktuell bereits mit der neuen Bezeichnung "Milchtechnologe" in die Nachwuchswerbung gegangen sind, haben eine deutlich höhere Resonanz erreicht, berichtete Rimkus. Im Osten sei aufgrund der demografischen Entwicklung bereits jetzt ein Kampf um Auszubildende entbrannt, der den Westen in einigen Jahren erreichen wird, warnte Rimkus.
Handlungsorientiertes Lernen
Bei den Lehrinhalten werden beim Milchtechnologen die klassischen Schulfächer wie Fachrechnen oder Chemie zugunsten eines Handlungs- und Prozessorientierten Lernens aufgegeben. Dr. Hildegard Kamin von der Berufsschule in Oldenburg bezeichnete dies mit "vom Fachgebiet zum Lernfeld". Die Ausbildung erfolgt anhand einzelner Produktionsrichtungen bzw. -schritte und -stufen in 12 Lernfeldern, die sich abschnittsweise durch die 3-jährige Lehrzeit ziehen. In diesen einzelnen Abschnitten wird das erforderliche Fachwissen insgesamt und fallbezogen vermittelt. Eingearbeitet wurden "neue" Erfordernisse wie QS, HACCP, Dokumentation usw.
Glücklicherweise haben sich die Bundesländer darauf verständigt, die Inhalte nicht verschieden auszulegen, so dass ein bundeseinheitlicher berufsschulischer Standard erreicht werden kann. Maßgebend ist in den pragmatisch ausgelegten neuen Lerninhalten immer, was ein Milchtechnologe in der Praxis können muss.
Die Zwischen- und Abschlussprüfungen reflektieren die neue handlungsbezogene Ausbildung: hier soll in 2 bis 3 Stunden dauernden Aufgaben praktische berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Begleitet werden diese Aufgaben jeweils von Fachgesprächen.
Inhalte und Anforderungen zum neuen Berufsbild "Milchtechnologe/Milchtechnologin" sind abrufbar unter
www.bildungsserveragrar.de bzw. beim
ZDM unter
www.zdm-ev.de.