Das deutsche Bundeskartellamt
www.bundeskartellamt.de hat einen Fallbericht veröffentlicht mit mit dem Titel:
"Allgemeines Marktumfeld der Milchwirtschaft und aktuelle Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen"
In dem Bericht geht das Kartellamt nochmals auf die Forderungen zur Festlegung eines Mindestpreises für Rohmilch ein. Nach Ansicht des Amtes können lediglich "Empfehlungen" ausgesprochen werden, während vertragliche Zusagen kartell-rechtswidrig wären.
Außerdem argumentiert das Amt gegen eine Festlegung von niedrigeren Produkti-onsmengen von Milch zur Stabilisierung des Preises.
Den vollständigen Fallbericht des Bundeskartellamtes finden Sie
hier.
MILCHINDUSTRIE-VERBAND E.V.
gez. Eckhard Heuser