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19.01.2012
Kartellamtsbericht: Milchindustrie zur Sektoruntersuchung Milch

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Milch-Politikreport: September 2006
Umfassender Verbraucherschutz ist eine zentrale Herausforderung innerhalb unserer modernen Industriegesellschaft. Der Verbrau-
cher will zunehmend wissen: Wie setzt sich ein Produkt zusammen, wo kommt es her, wie gesund ist es. Diesem berechtigten Wunsch in Zeiten einer stetig komplexeren Lebensmittelproduktion Rechnung zu tragen, ist unser Anspruch. Daher herrscht in der Milchindustrie nicht nur ein strenges Qualitätsmanagement, sondern auch eine konsequente Informationspolitik: Wir informieren auf unseren Verpackungen gezielt über das jeweilige Milchprodukt – über Qualität, Herkunft wie Zusammensetzung. So weiß der Verbraucher genau, was er in den Händen hält.

Klar ist, dass Verbraucherschutz und –information von der Industrie einen Mehraufwand verlangen. Die deutschen Milchverarbeiter stellen sich dieser Herausforderung, weisen aber gleichzeitig auf die notwendige Ausgewogenheit zwischen politischem Willen und sachlicher Sinnhaftigkeit hin. Denn wie immer im Leben ist ein Zuviel ebenso schädlich wie ein Zuwenig. Wir brauchen in ganz Europa sicherlich einheitliche Standards. Was wir hingegen nicht brauchen, ist mehr Bürokratie. Die Europäische Union sollte sich beim Thema Kennzeichnungspflicht deshalb auf notwendige und sinnvolle Vorgaben beschränken. Es bringt wenig, den Verbraucher mit einem Übermaß an Daten zu konfrontieren, die er nicht oder aus Unkenntnis heraus falsch einordnet. Kennzeichnung ja, aber mit Augenmaß.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden. Wir freuen uns auf einen Dialog mit Ihnen.

Eberhard Hetzner
Vorsitzender des Milchindustrie-Verbandes


Klare und sinnvolle Kennzeichnungen – für einen mündigen Verbraucher

Für Milchwirtschaft und Milchindustrie hat ein umfassender Schutz des Verbrauchers oberste Priorität. Deshalb gehören unsere Milch und Milchprodukte zu den hochwertigsten Lebensmitteln überhaupt. Eine Qualität, von der der Verbraucher überzeugt ist. Attribute wie sicher, gesund und naturbelassen werden bei regelmäßigen Umfragen immer wieder mit den Produkten der deutschen Milchindustrie assoziiert.

Aber Verbraucherschutz ist mehr als ein lückenloses und nachhaltiges Qualitätsmanagement. Verbraucherschutz heißt nicht zuletzt, klar und unmissverständlich über Produkte zu informieren, um so dem Verbraucher eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu geben. Deshalb steht die Branche zu einer präzisen, aber sinnvollen Kennzeichnung von Milchprodukten. Und dies nicht nur für den deutschen Markt. "Europa", so Eberhard Hetzner, Vorsitzender des deutschen Milchindustrie-Verbandes (MIV), "braucht nicht nur klare und verständliche, sondern vor allem einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung von Milchprodukten."



Was verrät die Kennzeichnung?

Angesichts einer schwindenden Kenntnis über die Lebensmittelpro-duktion wächst bei den Verbrauchern das Interesse an Infor-
mationen. Die Bevölkerung ist auch ernährungs- und gesundheits-
bewusster geworden und achtet allgemein stärker auf die Zusammensetzung der gewählten Lebensmittel. Der informierte Verbraucher erwartet eine umfassende und verständliche Kennzeichnung der Produkte. Dabei ist der tatsächliche Wissensstand zu berücksichtigen und Verwirrung zu vermeiden.

Die Molkereien erfüllen diesen Anspruch. So enthält das Etikett von Trinkmilch beispielsweise eine Vielzahl von Informationen wie:

  1. die genaue Verkehrsbezeichnung, das heißt, ob es sich um Vollmilch, fettarme oder Magermilch handelt,
  2. die Art der Wärmebehandlung (z.B. pasteurisiert, hocherhitzt, ultrahocherhitzt, sterilisiert),
  3. den genauen Fettgehalt,
  4. das Mindesthaltbarkeitsdatum,
  5. das Verzeichnis der Zutaten, sofern teilentrahmte oder entrahmte Milch mit wasserlöslichen oder aufgeschlossenen Milcheiweißerzeugnissen, Mineralstoffen und Vitaminen angereichert ist,
  6. eine fakultative Nährwertkennzeichnung, das heißt Angaben, welcher Brennwert und welche Nährstoffmengen, Mineralstoffe und Vitamine enthalten sind,
  7. die Füllmenge sowie Name und Anschrift des Herstellers, Einfüllers oder eines in der EU ansässigen Verkäufers
  8. und zu guter Letzt: Das so genannte Identitätskennzeichen: Jede Produktionsstätte ist mit einer EG-Nummer gekennzeichnet. So lässt sich nachvollziehen, wo die Produkte abgefüllt wurden. Ein Beispiel: EU-Land Deutschland = DE, Bundesland Nordrhein-Westfalen = NW sowie die Nummer der Molkerei. So wird die Produktionskette lückenlos transparent gemacht.
Fazit: Das Beispiel zeigt, Milchprodukte tragen eine umfassende Kennzeichnung, die in Teilen auch über das übliche Maß hinausgeht – im Interesse und zur Information des Verbrauchers.



Die Claims-Verordnung

Daneben nutzen heute zahlreiche Lebensmittelproduzenten ihre Verpackungen für gesundheitsbezogene Werbe- und Produktaussagen (so genannte Claims). Aus Sicht der EU-Kommission besteht dabei die Gefahr, dass gesundheitsfördernde Effekte suggeriert werden, die durch einen Verzehr des Produkts nicht oder nicht in dem dargestellten Maße eintreten. Da es innerhalb der EU bisher keine detaillierten Regelungen für derartige werbliche Slogans gegeben hat, strebt die EU-Kommission mit der so genannten "Claims-Verordnung" einen verbindlichen Rechtsrahmen an.

Bereits Ende 2006 sollen hierdurch Nährwert- und gesundheits-
bezogene Angaben bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln geregelt werden. Die deutsche Milchindustrie begrüßt ausdrücklich den EU-weiten Ansatz dieser Initative: "Die Claims-Verordnung ist zwar von uns nicht aktiv gefordert, allerdings werden wir die dann gegebenen Möglichkeiten so weit als möglich nutzen", so Eberhard Hetzner vom Milchindustrie-Verband (MIV). "Die Angaben, die in Deutschland auf den Verpackungen von Milcherzeugnissen und Käse stehen, entsprechen den Tatsachen. Unsere Produkte halten, was sie versprechen", so der MIV-Vorsitzende. Eine Übereinstimmung von Anspruch und Wirklichkeit, die für alle EU-Länder und Lebensmittelbranchen gelten muss.



Mehr Bürokratie = weniger Verbraucherschutz!

Besserer Verbraucherschutz darf allerdings nicht mit zunehmender Bürokratie einhergehen. Die weit überwiegende Zahl der Molkereien und milchwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ist mittelständisch organisiert. Und der Mittelstand in Deutschland leidet bekanntlich heute schon unter einer enormen Fülle von nationalen und europäischen Vorschriften. Unnötige und überzogene gesetzlich geforderte Kennzeichnungen würde diesen Effekt weiter verstärken – und gleichzeitig den Verbraucher mehr verwirren als informieren. Klare Forderung der Milchindustrie: Die Kennzeichnung generell auf sinnvolle und notwendige Informationen beschränken. Ein Beispiel: Beim Joghurt macht die Verpflichtung zur Angabe "Enthält Milch" sicherlich keinen Sinn. Gleichzeitig fordern die deutschen Molkereien eine eindeutige und ausreichende Kontrolle der Verwendung des Begriffs "Milch".

Nur echte Milch und Milcherzeugnisse dürfen die entsprechenden Bezeichnungen tragen. Nicht erlaubt ist dies beispielsweise für Produkte aus Soja-Bestandteilen, die oftmals als so genannte "Soja-Milch" fälschlicherweise nahe legen, dass es sich tatsächlich um Milch handele. Das EG-Recht verbietet richtigerweise europaweit solche unlauteren Bezugnahmen auf Milch und Milchprodukte. Das muss so bleiben und ist auch strikt zu überwachen.



Dialog mit dem Verbraucher

Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Die Unternehmen der Milchindustrie stellen sich offensiv dem steigenden Informationsbedürfnis des Verbrauchers. Sie nutzen die Kennzeichnung von Milch und Milchprodukten, aber auch neue Technologien wie das Internet, um mit dem Verbraucher in einen offenen Dialog zu treten. Ein Maßstab für die umfassende Information des Verbrauchers ist eine sinnvolle, verständliche und unkomplizierte Kennzeichnung, die dem interessierten Verbraucher die Orientierung erleichtert. Sowohl irreführende werbliche Aussagen als auch unsinnige Kennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen sind daher abzulehnen.



Einheitlicher Verbraucherschutz in ganz Europa!


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von Dr. Anja Weisgerber,

MdEP im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit u. Lebensmittelsicherheit


Verbraucherschutz bedeutet immer auch die seriöse, offene und ehrliche Information des Verbrauchers. Wenn ich morgens beim Frühstück meine Milch in Händen halte, erkenne ich auf einen Blick, bis wann die Milch haltbar ist, woher sie kommt und welche Nährwerte sie bietet.

Damit eine klare und transparente Produktinformation in Zukunft durchgängig gegeben ist, hat die EU-Kommission eine "Verordnung zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel" – die so genannte Claims-Verordnung – erlassen. Um also auch in Zukunft nährwert- oder gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu treffen, müssen die Produkte hinsichtlich ihres Gehalts an Fett, Zucker und Salz spezifischen Eichprofilen entsprechen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz EFSA, erarbeitet Vorschläge für solche Nährwertprofile.

Wenn von den genannten drei nur ein einziger Nährwert das vorgegebene Eichprofil übersteigt, ist eine nährwertbezogene Angabe zwar immer noch zulässig, muss aber in unmittelbarer Nähe der Angabe um einen deutlich sichtbaren Warnhinweis ("Disclosure") ergänzt werden ("Hoher Gehalt an XY"). Zusätzlich müssen alle Angaben, nährwert- und gesundheitsbezogene, durch wissenschaftliche Erkenntnisse abgesichert sein.

Im langwierigen Vermittlungsverfahren haben Parlament, Kommission und Rat einen gemeinsamen Standpunkt zum Verordnungsentwurf gefunden, dem die Mitglieder des Europäischen Parlamentes am 16. Mai 2006 zugestimmt haben. Der besagte Warnhinweis gilt als Kompromiss, nachdem insbesondere das Parla-ment sich gegen die Einführung von Nährwertprofilen ausgesprochen hatte.

Als ein Entgegenkommen der Kommission an die Lebensmittel-
hersteller ist das vereinfachte Registrierungsverfahren für nährwertbezogene Angaben zu sehen. Während gesundheits-
bezogene Angaben einem aufwändigen Zulassungsverfahren unterliegen, müssen nährwertbezogene Angaben nur angemeldet werden, sofern sie der so genannten Positivliste – also den Vorgaben der Verordnung – entsprechen.

Mit dieser neuen Verordnung bleiben der deutschen Milchindustrie aber nach wie vor viele Möglichkeiten der Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte. Wie die noch zu erstellenden Nährwertprofile letztlich aussehen werden, ist allerdings genau-
estens zu verfolgen, denn es könnte schwierig werden, eine gemeinsame Linie zu finden.

Die Verbraucher in den verschiedenen Mitgliedstaaten haben nun mal unterschiedlichste Ernährungsgewohnheiten – nicht nur beim Frühstück.



KURZNACHRICHTEN

Vom Landwirt zum Energiewirt? - Erschließung neuer Absatzmärkte für Landwirte, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind maßgebliche Faktoren für die Förderung von Biomasse in der Landwirtschaft. Erklärtes Ziel der EU ist dabei, den Anteil von Biotreibstoffen am EU-Verbrauch zu erhöhen. Dabei übernimmt Deutschland bei der Energiegewinnung aus Biomasse eine Vorreiterrolle in Europa. Eine Position, die die deutsche Milchindustrie ausdrücklich unterstützt. Allerdings birgt der jetzige Trend hin zur Biomasse auch Risiken. Eine zu intensive Fokussierung landwirtschaftlicher Betriebe auf die Biomasse-Gewinnung könnte zu einer Verknappung von Futtermitteln führen. Und was knapp wird, wird bekanntlich teurer. Darunter könnten letztlich auch Bereiche der Grundversorgung wie etwa die Milchgewinnung leiden. Deshalb sollte die Förderung von Biomasse nicht nur in Deutschland mit Augenmaß betrieben werden.


Abbruch der WTO-Verhandlungen - Die Folgen für die Milchwirtschaft Nach schier endlosen Debatten in den vergangenen Monaten und Jahren hat WTO-Chef Pascal Lamy am 24. Juli 2006 die WTO-Verhandlungen für gescheitert erklärt. Hauptgrund: Die Weigerung der Entwicklungs- und Schwellenländer, ihre Märkte für Industrieprodukte zu öffnen. Die Folgen für die Milchindustrie sind derzeit noch schwer abzusehen. Viel wird davon abhängen, welchen Kurs die Europäische Kommission nach dem Scheitern einschlagen wird. Die Richtung sollte klar sein. Denn die europäische Agrar-reform wurde bereits im Vorfeld der WTO-Verhandlungen auf den Weg gebracht – mit starken Absenkungen der Interventionspreise für Landwirte in Form der entkoppelten Milchprämie. Folge: Die Milcherzeugerpreise sind europaweit gesunken. Aus Sicht der deutschen Milchindustrie ist deshalb nicht zu erwarten, dass die Europäische Kommission aufgrund des vorläufigen Endes der WTO-Verhandlungen von diesem Kurs abweicht. Man kann davon ausgehen, dass bilaterale Handelsabkommen angestrebt werden. Das aber braucht seine Zeit. Deshalb ist aus Sicht der Milchindustrie zurzeit besonders eine Tugend gefordert: Geduld. Brüssel sollte mit ruhiger Hand seinen Weg weiter gehen, die Milchmärkte wie bisher steuern und beobachten – ohne weitere "Schnellschussprojekte" zu forcieren. Klar ist: Milcherzeuger und milchverarbeitende Industrie brauchen Handlungssicherheit.
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Wie erwartet hat der Milchmarkt zum Jahreswechsel etwas geschwächelt