Das Gezerre um die Neuregelung der deutschen Verpackungs-Verordnung (VerpackVO) scheint sich dem Ende zuzuneigen. Das Bundeskabinett hat im September 2007 einen entsprechenden Vorschlag gebilligt. Am 10.10.2007 fand hierzu die Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages statt. Der MIV hat sich dabei über eine gemeinsame Stellungnahme mit anderen führenden Verbänden (Wirtschaft und Handel) aktiv eingebracht. Tenor: Es wäre sicherlich günstiger, das gesamte Konstrukt der Müllerfassung und Trennung auf den Prüfstand zu stellen, was allerdings derzeit politisch nicht durchsetzbar ist. Insoweit muss die derzeitige VerpackVO so angepasst werden, dass Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit gegeben sind. Aus diesem Grunde ist die vorgelegte Novelle zu begrüßen.
Kernpunkte der Neuregelung sind:
• Strikte Trennung von haushaltsnahen/dualen Systemen und Selbstentsorgung. Somit wird alles, was im Privathaushalt anfällt, nur noch über duale Systeme entsorgt, gewerbliche Abfälle können über Selbstentsorgung laufen. Die früheren Scheingeschäfte, die den Bestand der dualen Systeme ernsthaft gefährdet haben, sind damit unterbunden.
• Über die Vollständigkeitserklärung der Lizenznehmer und eine Clearingstelle der Entsorgungsdienstleister wird die Kontrolle der tatsächlichen Lizenzierung der in Verkehr gebrachten Verpackungen erheblich verbessert und verschärft.
• Welche Verpackungen wie zu lizenzieren sind, wird über ein Verpackungsgrößen abhängiges System geregelt. Dies bedeutet, dass ab einer gewissen Gebindegröße nicht mehr von einer haushaltsnahen Verwendung auszugehen ist und daher keine Lizenzpflicht für duale Systeme besteht. Es wird sicherlich auch hierbei bestimmte Grenzfälle geben. Diese Regelung wurde im Kreise der MIV AG Beschaffung bereits diskutiert und positiv bewertet.
• Das Inkrafttreten der Regelung ist für den Jahreswechsel geplant. Allerdings werden noch weitreichende Übergangsfristen greifen, so dass die Wirksamkeit der Regelung frühestens Ende 2008 spürbar werden dürfte. Dennoch ist die Novelle als klares Signal zur Beendigung der Trittbrettfahrerei und den ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den ehrlichen Lizenzzahlern zu werten.
• Unberührt bleibt die im Dezember 2004 beschlossene Befreiung von Milchgetränken von der Pfandpflicht.