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Fakten, Daten und Zahlen
19.01.2012
Kartellamtsbericht: Milchindustrie zur Sektoruntersuchung Milch

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Kennzeichnung der Butter
Bei der Kennzeichnung der Butter werden folgende Angaben verlangt: Name und Anschrift des Herstellers oder Verkäufers, Genusstauglichkeitskennzeichen, Verkehrsbezeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Buttersorte, Fettgehalt, Gewicht, Zutatenliste und ein Hinweis "gesalzen" ab einem Salzgehalt größer als 0,1 Prozent. Die Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" ist eine eigene Qualitätsangabe. Zusätzlich zu den oben genannten Angaben muss bei deutscher Markenbutter die Überwachungsstelle aufgeführt sein sowie ein Hinweis auf das Bundesland, das die amtlichen Kontrollen durchführt und das Gütezeichen "in Deutschland geprüfte Markenware" muss auf der Verpackung stehen.
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Wie erwartet hat der Milchmarkt zum Jahreswechsel etwas geschwächelt