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Fakten, Daten und Zahlen
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Gesetze und Verordnungen
Milch ist eines der empfindlichsten Nahrungsmittel und muß deshalb besonders geschützt werden. Kennzeichnend für die deutsche Milchindustrie und Molkereiwirtschaft ist dabei ein ausgefeiltes System zur Qualitätssicherung. Strenge gesetzliche Vorschriften, aber auch freiwillige Normen, die sich die milchverarbeitenden Unternehmen selbst setzen (s. auch Brancheninformationen, Stichwort Qualitätssicherung, Leitfaden QM Milch, Futtermittel-Rahmenverordnung) regeln die Anwendung von Qualitätsprüfungen und -systemen bei der Herstellung von Milch und Milchprodukten.

Folgende Themenbereiche werden durch umfassende EU- und nationale Gesetzestexte sehr detailliert geregelt:

Bezeichnungsschutz
Milchabgaben-Verordnung (MilchAbgV)
Herkunftsbezeichnung
Herstellerangabe
Hygienevorschriften
Kennzeichnung der Milch
Kennzeichnung der Milchfrischprodukte
Kennzeichnung der Butter
Milcherzeugerpreis (Auszahlungskriterium)

Mindesthaltbarkeitsdatum
Qualitätssicherung
Rückverfolgbarkeit
Verkehrsbezeichnung
Verpackung
WTO-Verhandlungen (World Trade Organisation)
Zusatzstoffe
Zutatenliste


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Der deutsche und europäische Milchmarkt zeigt weiterhin eine stabile Verfassung