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Milchabgaben-Verordnung (MilchAbgV)
bezeichnet man allgemein als Quotenregelung. Hierbei handelt es sich um ein agrarpolitisches Instrument zur Beschränkung der Milchanlieferung auf europäischer Ebene, um sie an die Nachfrage anzupassen. Überlieferungen werden unter anderem finanziell sanktioniert. Dabei werden unter anderem eine einzelbetriebliche Referenzmenge (Milch- und Fettmenge) je Milcherzeuger und die Kriterien für den Quotenhandel über die Börse festgelegt.
Die Milchmengen-Regelung ist nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.03.2015 begrenzt.
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