0
English
Herzlich Willkommen
0
EU-Schnellwarnsystem muss auf den Prüfstand
In der EU erfolgt die schnelle Informationsweitergabe bei Verunreinigungen oder Risiken über zwei Schnellwarnsysteme. Über RASFF (Rapid Alert System Food and Feed) laufen die Meldungen bei Lebens- und Futtermitteln über RAPEX (Rapid Exchange of Information System) bei Bedarfsgegenständen. Die national zuständige Stelle ist bei uns das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit).

Die aktuelle Praxis, wie auch unser Seminar zur "Praktikabilität des EU-Schnellwarnsystems" unter Mitwirkung von EU-Kommission, BVL, Länderministerien sowie Molkereivertretern zeigte, dass der derzeitige Ablauf im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems erhebliche Schwachstellen aufweist.

Molkereien frühzeitig einbinden

Damit das europäische/nationale Schnellwarnsystem richtig funktioniert und die Managementmaßnahmen durch Bund und Länder sowie Molkereien optimal und zielführend durchgeführt werden, ist Transparenz unerlässlich. Dabei muss das betroffene Unternehmen, als Teil des gesamten Prozesses, so früh wie möglich informiert werden und das Recht haben, weitere Informationen beizusteuern, um schadensminimierend wirksam mitarbeiten zu können.

Das betroffene Unternehmen erfährt derzeit über das Problem häufig erst am Ende der Kette. Der Lebensmittelunternehmer verfügt aber über entscheidende Informationen, die das Problem in den richtigen Zusammenhang einordnen könnten.

Bei nationalen Problemen sollte festgelegt werden, dass parallel zur Information des Bundeslandes auch der Hersteller selbst informiert wird. Bei Meldungen, die von einem Mitgliedstaat bzw. Importland an die EU-Kommission gemeldet werden, wird bei uns das BVL von der Kommission informiert. Vom BVL wird das betroffene Bundesland informiert. Auch hier sollte der Betrieb parallel zum Bundesland die Information erhalten und nicht erst im nächsten Schritt.

Keine marktpolitische Nutzung zulassen

Es ist sicherzustellen, dass das europäische Schnellwarnsystem nicht marktpolitisch genutzt wird. Im Kern muss ein ernstes aktuelles gesundheitliches Risiko vorliegen, um das System zu nutzen.

Im Europäischen Schnellwarnsystem werden derzeit auch Fälle eingestellt, die keine Gesundheitsgefahr darstellen, z.B.:

  1. Schnellwarnung UK wegen angeblich falschem Hemmstofftest, tatsächlich wurden in den Proben keine Antibiotika gefunden.
  2. Schnellwarnung Italien: Fremdkörper in Käse, tatsächlich war es ein gesundheitlich unbedenklicher Milchfettklumpen.
  3. Schnellwarnung Deutschland: Kontaminiertes Guarkernmehl, keine Gesundheitsgefahr, trotzdem nationaler stiller Rückruf auf Grundlage der deutschen Rückstandshöchstmengen-Verordnung, obgleich EU-weit keine Höchstmengen existieren und die Endprodukte laut BfR unbedenklich sind. Folge sind Wettbewerbsnachteile in Deutschland und unberechtigte Schäden bei den betroffenen Unternehmen.
  4. Schnellwarnung Italien: erhöhter Bleigehalt im Käse, tatsächlich wurde der Konzentrierungsfaktor bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Diese Beispiele machen deutlich, dass der Aspekt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes bislang nicht im eigentlichen Sinn angewendet wird.

EU-Leitfaden zur einheitlichen Beurteilung unerlässlich
Meldung nur bei ernstem Risiko für die menschliche Gesundheit


National gibt es in der AVV-Schnellwarnsystem (BAnz. I Nr. 245, 28.12.2005, S. 1709) einige Erläuterungen zur Frage, wann ein gesundheitliches Risiko vorliegt.

Es sollte auch auf EU-Ebene eine einheitlich klare und von den Mitgliedsstaaten angewendete Regelung darüber geben, wann ein Lebensmittel ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellt, um Wettbewerbsverzerrungen und marktpolitische Entscheidungen von Mitgliedstaaten zu verhindern.

Hierbei kann sicher die vorhandene deutsche Regelung auf EU-Ebene als Basis diskutiert werden. Die Meldungen sollten auf ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit abgestellt werden.

Die EU-Kommission muss außerdem von der heute schon bestehenden Möglichkeit, eintreffende nationale Meldungen herauf- oder als Information herabzustufen, Gebrauch machen. Nach unserem Wissen ist die EU-Kommission dieser Regulationsmöglichkeit bisher in Hinblick auf die Abstufung nicht nachgekommen.

EU-Schnellwarnsystem entschlacken

Inzwischen sind im Schnellwarnsystem für Lebensmittel tausende Meldungen eingestellt worden. Das RASFF muss deshalb auf die wesentlichen Probleme reduziert werden, um so auch die Glaubwürdigkeit des Systems zu stärken. Dieses ist inzwischen von der EU-Kommission auf den Weg gebracht und muss strikt verfolgt werden.

Außerdem sollte es im Schnellwarnsystem Entwarnungen geben, ebenso Korrekturmöglichkeiten. Bisher bleiben alte Meldungen im Netz. Diese müssen gelöscht werden, um Imageschaden für die Produktkategorie zu vermeiden.

Viele Meldungen bedeuten nicht funktionierende Überwachung

Durch die Inflation der Meldungen im RASFF besteht die Gefahr, dass die Akzeptanz in den Mitgliedstaaten leidet. Einige Mitgliedstaaten melden viel, andere wenig. Das bedeutet nicht, dass die Überwachung in dem Staat, der wenig meldet, schlechter ist, als in dem viel meldenden Staat – im Gegenteil!

Auch die geplante breitere Anwendung von RASFF (Schweiz, evtl. weltweit) macht eine Beschränkung auf das tatsächlich ernste Risiko unerlässlich.

Insgesamt erwarten die Molkereien, dass sie bei eventuellen Problemen unmittelbar im Rahmen der Schadensminimierung eingebunden werden, insbesondere auch auf dem Hintergrund, dass Warnungen bei allen Beteiligten, so auch in der Öffentlichkeit, eine bestimmte Wahrnehmung auslösen und es zu unberechtigten Imageeinbußen kommen kann. Nationale Rückrufaktionen, auch intern, trotz gesundheitlicher Unbedenklichkeit, wie das Beispiel Guarkernmehl zeigt, bedeuten für die Unternehmen wirtschaftliche Verluste, die es aufgrund anderer Rechtslage in anderen EU-Staaten nicht gegeben hätte. Dies ist nicht akzeptabel und der Bund ist aufgefordert eine Änderung der Rückstandshöchstmengen-VO vorzunehmen.

Bonn, im Oktober 2007
Dr. Gisela Runge, Milchindustrie-Verband e.V.
© 2010 Milch & Markt | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss
Benutzername Passwort


Der deutsche und europäische Milchmarkt zeigt weiterhin eine stabile Verfassung