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WTO Allgemein
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat 1994 das Welthandelsabkommen WTO I beschlossen. Es trat am 01. Juni 1995 in Kraft. Neben den Vereinbarungen zum Warenhandel wurden auch der Handel mit Dienstleistungen sowie das Übereinkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in einer Organisation erfasst.
Mit Gründung der WTO beendete das Sekretariat des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) seine seit 1947 aktive Tätigkeit. Die administrativen Aufgaben werden vom WTO-Sekretariat fortgeführt. Das Regelwerk des GATT, also das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen und die Vereinbarungen der sieben Verhandlungsrunden, besteht aber als Übereinkunft in der WTO weiter.
Als Ergebnis der GATT-Zollverhandlungsrunden sind die Industriezölle beträchtlich gesenkt worden; in den Industrieländern im Durchschnitt von 40 % auf etwa 3 % . Für die deutsche exportorientierte Industrie bestehen in den Industrie-
ländern trotz geringer Durchschnittszölle aber noch erhebliche Handelshemmnisse in Form von Spitzenzöllen für bestimmte Warengruppen von bis zu 48 %. Im Rahmen einer neuen Handelsrunde ist ein substantieller, umfassender Zollabbau für gewerbliche Produkte ohne Ausnahmen notwendig.
Ende 2005 werden genauere Beschlüsse zum WTO II-Abkommen erwartet. Die Umsetzungsphase wird frühestens im Jahr 2007 beginnen und 2013 bis 2015 abgeschlossen sein. Bis dahin laufen parallel auch die EU-Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik.
Für die WTO-Verhandlungen werden die von den WTO-Staaten individuell gewährten Unterstützungen an die eigenen Produzenten in unterschiedliche Kategorien (Boxes) eingeteilt. Je nach Einschätzung sind diese Stützungen erlaubt bzw. abzuschaffen. Man unterscheidet:
- greenbox (unbegrenzt erlaubt): Produktionsunabhängige staatliche Hilfen (z. B. Agrarstrukturförderung, Absatzförderung, Ausbildung usw.).
- blue box (bedingt erlaubt): Produktionsabhängige, aber mengenbegrenzte staatliche Direktzahlungen (z. B. Preisausgleichszahlungen/Prämien); müssen allerdings mit abgebaut werden, da sie in Zusammenhang mit der yellow box stehen.
- yellow box/amber box (abzubauen): Produktionsgebunde, direkte Stützung der Agrarpreise (z. B. Stützung der Marktordnungspreise, Zölle) müssen vorrangig abgebaut werden.
WTO-Partner/Gruppierungen
- "Multifunktionalisten" mit Interesse an der Berücksichtigung von nicht-handelsbezogenen Anliegen: Barbados, Burundi, Europäische Union, EU-Beitrittsländer, Fiji, Island, Israel, Japan, Korea, Liechtenstein, Mauritius, Mongolei, Norwegen, Schweiz, Trinidad und Tobago, Zypern.
- Europäische Union /Vereinigte Staaten haben vor der Ministerkonferenz von Cancun mehrere gemeinsame Kompromisspapiere vorgelegt.
- FIPs (Five Interested Parties) EU, USA, Australien, Brasilien, Indien. Stimmten im Frühjahr 2004 ihre Positionen ab.
- Cairns-Länder mit reiner Freihandelsorientierung: Australien, Neuseeland, Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Philippinen, Indonesien, Malaysia, Paraguay, Südafrika, Thailand, Uruguay, eingeschränkt Kanada.
- G-20+ - Gruppe von Schwellen- und Entwicklungsländern, die von den Industriestaaten – vor allem EU und USA – mehr (einseitige) Handelsvorteile erwarten: Brasilien, Mexiko, Argentinien, Bolivien, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Indien, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Südafrika, Thailand, Venezuela, Ägypten, Indonesien, Nigeria. Nach Cancun haben Peru, Costa Rica und Kolumbien die G-20+ -Gruppe wieder verlassen.
- LDC-Staaten in WTO (Least Developed Countries): Angola, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Djibouti, Gambia, Guinea, Guina-Bissau, Haiti, Kongo, Lesotho, Madagaskar, Malati, Maledivien, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Niger, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Salomon Inseln, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Sambia.
Quelle: Deutscher Bauernverband
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