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19.01.2012
Kartellamtsbericht: Milchindustrie zur Sektoruntersuchung Milch

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Exporte
In den WTO-Bestimmungen ist festgelegt, dass jeder WTO-Partnerstaat nur bestimmte Höchstmengen und Höchstbudgets für die Ausfuhrförderung vorsehen darf.

Damit ist die EU auch durch externe völkerrechtlich bindende Verträge gezwungen, ihre bisherige Ausfuhrförderung zurückzuschrauben. Dies geschieht durch ein kompliziertes Lizenzvergabesystem.

Ende 2005 werden genauere Beschlüsse zum WTO II-Abkommen erwartet. Die Umsetzungsphase wird frühestens im Jahr 2007 beginnen und 2013 bis 2015 abgeschlossen sein. Bis dahin laufen parallel auch die EU-Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik.

Exportstützung der EU im Rahmen der WTO 1)
1995 1996 1997 1998 1999 2000
Mengen (1.000 t)2)
Magermilchpulver 335 323 310 298 285 273
Butter und Butterkonzentrat 488 470 452 435 417 399
Käse 427 405 384 363 342 321
Sonstige Milchprodukte 1.185 1.140 1.095 1.049 1.004 958
Erstattungsaufwand (Mio. ECU bzw. Euro)
Magermilchpulver 406 380 354 328 302 276
Butter und Butterkonzentrat 1.392 1.303 1.214 1.126 1.037 948
Käse 594 544 493 443 392 342
Sonstige Milchprodukte 1.025 959 894 829 763 698
  1. Für Zwölfmonatszeiträume jeweils ab 1. Juli. Da bislang keine Neuregelung getroffen ist, gelten die Mengen- und Budgetbegrenzungen aus dem Jahr 2000 einstweilen noch weiter.
  2. Mengen, für die Erstattungen gewährt werden dürfen. Ausfuhrmengen ohne Erstattungsanspruch sind nicht limitiert.
Quelle: WTO


Tatsächliche Exporte nach GATT-Kategorien
00/01 01/02 02/03 03/04 04/05 05/06
Mengen (1.000 t)
Magermilchpulver 140 87 220 259 212 117
Butter und Butterkonzentrat 197 194 292 353 354 280
Käse 305 279 317 321 300 306
Sonstige Milchprodukte 873 764 833 880 827 730
Erstattungsaufwand (Mio. ECU bzw. Euro)
Insgesamt 1.012 952 1.571 1.609 1.151 716
davon für:
Magermilchpulver 26 37 163 142 66 15
Butter und Butterkonzentrat 338 325 545 618 519 290
Käse 238 189 268 239 157 136
Sonstige Milchprodukte 410 402 596 631 409 274
Quelle: EU-Kommission


Die laufenden WTO-Verhandlungen sehen eine weitere Liberalisierung des globalen Handels vor. Insoweit soll damit auch die Möglichkeit der Gewährung von Ausfuhrerstattungen be-
schränkt bzw. verhindert werden. Die europäische Milch-
wirtschaft wird sich darauf einstellen müssen. Die EU-Kommission hat mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bereits die Weichen in diese Richtung gestellt.


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