In den WTO-Bestimmungen ist festgelegt, dass jeder WTO-Partnerstaat nur bestimmte Höchstmengen und Höchstbudgets für die Ausfuhrförderung vorsehen darf.
Damit ist die EU auch durch externe völkerrechtlich bindende Verträge gezwungen, ihre bisherige Ausfuhrförderung zurückzuschrauben. Dies geschieht durch ein kompliziertes Lizenzvergabesystem.
Ende 2005 werden genauere Beschlüsse zum WTO II-Abkommen erwartet. Die Umsetzungsphase wird frühestens im Jahr 2007 beginnen und 2013 bis 2015 abgeschlossen sein. Bis dahin laufen parallel auch die EU-Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik.
Exportstützung der EU im Rahmen der WTO 1)
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Mengen (1.000 t)2)
Magermilchpulver
335
323
310
298
285
273
Butter und Butterkonzentrat
488
470
452
435
417
399
Käse
427
405
384
363
342
321
Sonstige Milchprodukte
1.185
1.140
1.095
1.049
1.004
958
Erstattungsaufwand (Mio. ECU bzw. Euro)
Magermilchpulver
406
380
354
328
302
276
Butter und Butterkonzentrat
1.392
1.303
1.214
1.126
1.037
948
Käse
594
544
493
443
392
342
Sonstige Milchprodukte
1.025
959
894
829
763
698
Für Zwölfmonatszeiträume jeweils ab 1. Juli. Da bislang keine Neuregelung getroffen ist, gelten die Mengen- und Budgetbegrenzungen aus dem Jahr 2000 einstweilen noch weiter.
Mengen, für die Erstattungen gewährt werden dürfen. Ausfuhrmengen ohne Erstattungsanspruch sind nicht limitiert.
Die laufenden WTO-Verhandlungen sehen eine weitere Liberalisierung des globalen Handels vor. Insoweit soll damit auch die Möglichkeit der Gewährung von Ausfuhrerstattungen be-
schränkt bzw. verhindert werden. Die europäische Milch-
wirtschaft wird sich darauf einstellen müssen. Die EU-Kommission hat mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik bereits die Weichen in diese Richtung gestellt.