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19.01.2012
Kartellamtsbericht: Milchindustrie zur Sektoruntersuchung Milch

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EU-Garantiemengen (Milchquote)
Am 2. April 1984 trat die europäische Milchmengenregelung in Kraft. Mit dieser Entscheidung hatten die EU-Agrarminister nicht nur die volkswirtschaftlichen Eckdaten für den Zweig der Milchwirtschaft deutlich verändert, sondern auch den marktwirtschaftlichen Spielraum und die regulierende Funktion des Milchpreises durch den planwirtschaftlichen Ansatz einer Mengenbegrenzung eingeschränkt.

In der ganzen EU hat seitdem jeder einzelne Milcherzeuger eine ihm auf der Basis verschiedener Kriterien zugewiesene Referenzmenge (Milchquote) für die Belieferung pro Milchquotenjahr (01.04. - 31.03.) zur Verfügung. Daran geknüpft ist auch ein maximal zulässiger Fettgehalt der angelieferten Milch.

Mit den Entscheidungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (Agenda 2000), überarbeitet im Jahre 2003, wurde die Milchmengenregelung zunächst bis 2014/15 verlängert. Ziel war jedoch ein Auslaufen der Milchquote, was seit dem Health Check 2008/2009 nun beschlossen ist. Es wurde eine Mengenerhöhung für bestimmte EU-Länder festgelegt, u.a. auch Deutschland, um 3 x 0,5 % ab dem Quotenjahr 2006/2007. Die Quotenmenge wurde 2008/2009 erneut um 2% erhöht. Weiterhin wurde mit dem Health Check eine jährliche Quotenaufstockung in den Jahren 2009/10 bis 2013/2014 um 5 x 1% festgelegt (Ausnahme Italien 1 x 5% in 2009/2010).


Milchquote in Deutschland und in Europa



Die neuen Milchquoten für die einzelnen Länder wurden mit der EU-Verordnung 1234/2007 festgelegt. Die EU-27 hat insgesamt eine Milchquote von 146 Mio. t.

Die größte Milchquote hat Deutschland nach der Quotenerhöhung zum 1. April 2008 mit 28,8 Mrd. kg.

Milchquoten in der EU 27 ab April 2009
Mitgliedsstaat Quote
2009/2010
Belgien 3.461.561,627
Dänemark 4.658.745,715
Deutschland 29.135.894,959
Griechenland 845.292,493
Spanien 6.301.681,890
Frankreich 25.342.234,917
Irland 5.558.716,073
Italien 11.288.542,866
Luxemburg 281.331,137
Niederlande 11.580.286,583
Österreich 2.875.953,254
Portugal 2.007.396,210
Finnland 2.517.634,700
Schweden 3.453.791,859
Vereinigtes
Königreich
15.276.420,629
Tschechische
Republik
2.820.616,516
Estland 665.888,314
Zypern 149.585,040
Lettland 750.653,170
Litauen 1.756.325,138
Ungarn 2.050.159,812
Malta 50.168,680
Polen 9.663.423,319
Slowenien 594.052,468
Slowakei 1.072.219,798
Bulgarien 1.008.565,800
Rumänien 3.149.321,400
EU-27 148.316.464,000
Quelle: EU-VO 1234/2007



Einzelstaatliche Referenzmengen (Garantiemengen)
der Mitgliedstaaten und Beitrittsländer 1)

Anhang der Verordnung (EG) Nr. 445/2010 DES RATES vom 21. Mai 2010
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten



Mitgliedstaat 2004/05 ... 2014/15

Belgien 3.310.431,000 3.602.114,910
Dänemark 4.455.348,000 4.847.909,473
Deutschland 27.864.816,000 30.318.928,750
Griechenland 820.513,000 879.614,757
Spanien 6.116.950,000 6.557.555,445
Frankreich 24.235.798,000 26.371.231,277
Irland 5.395.764,000 5.784.422,236
Italien 10.530.060,000 11.288.542,866
Luxemburg 269.049,000 292.754,310
Niederlande 11.074.692,000 12.050.492,655
Österreich 2.749.401,000 2.992.728,488
Portugal 2) 1.870.461,000 2.088.904,546
Finnland 2.407.003,324 2.619.044,220
Schweden 3.303.000,000 3.594.029,658
Vereinigtes Königreich 14.609.747,000 15.896.704,566

Tschechische Republik 2.682.143,000 2.935.144,857
Estland 624.483,000 692.926,049
Zypern 145.200,000 155.658,791
Lettland 695.395,000 781.132,698
Litauen 1.646.939,000 1.827.638,981
Ungarn 1.947.280,000 2.133.404,521
Malta 48.698,000 52.205,729
Polen 8.964.017,000 10.055.797,056
Slowenien 560.424,000 618.173,380
Slowakei 1.013.316,000 1.115.756,221

Bulgarien 1.049.517,616
Rumänien 3.277.196,478

EU-27 137.340.928,324 153.880.347,080
  1. Garantiemengen für Lieferungen und Direktverkäufe sind zusammengefasst worden.
  2. Ab 2005/06 besondere Erhöhung um 50.000 Tonnen ausschließlich zu Gunsten der Erzeuger auf den Azoren.

Quelle: Amtsblatt
Stand: Juni 2010

Anbei finden Sie auch die komplette Übersicht!




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Wird die nationale Garantiemenge überliefert, müssen die Erzeuger, die ihre eigene Quote übererfüllt haben, für jedes Kilogramm Überlieferung die sog. Superabgabe an den EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft) entrichten. Die Superabgabe beträgt im Quotenjahr 2005/06 je kg Überlieferung 30,91 Cent, in 2006/07 noch 28,54 Cent und ab 2007/08 bis auf Weiteres 27,83 Cent. Nach dem Quotenbericht der EU-Kommission für das Quotenjahr 2008/2009 wurde EU-weit die Quote um 4,2 % unterliefert! Deutschland war daran mit 260.000 t beteiligt von insgesamt 5,7 Mio. t. Frankreich war größter Unterlieferer mit 1,2 Mio. t. Lediglich Italien, die Niederlande, Österreich, Luxemburg und Zypern haben überliefert und werden zur Superabgabe herangezogen. Insgesamt nimmt Brüssel knapp 100 Mio. Euro an Superabgabe ein!


In Deutschland werden Unterlieferungen von Milcherzeugern mit Überlieferungen anderer Milchbauern verrechnet (Saldierung). Nur die über diesen Saldo hinausgehenden Mengen unterliegen dann der Superabgabe.


Überlieferung und Abgabe
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Quelle: BMVEL, EU-Kommission, DRV
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