Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft ist der Fonds, aus dem die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert wird. Er wurde im Januar 1962 gemäß Artikel 40 Absätze 3 und 4 des EWG-Vertrags geschaffen. Im Jahr 1964 wurde er in zwei Abteilungen (Garantie und Ausrichtung) unterteilt: Die Abteilung Garantie, die sehr viel bedeutender ist als die Abteilung Ausrichtung, dient der Finanzierung der aus der Anwendung der Markt- und Preispolitik erwachsenden Ausgaben. Diese Ausgaben bestehen zum einen
- in Erstattungen für die Ausfuhr von Waren in Drittländer, die im Rahmen gemeinsamer Marktorganisationen gewährt werden,
und zum anderen
- in Interventionen (öffentliche Lagerhaltung) zur Regelung der Agrarmärkte.
Seit 1993 müssen jedoch aufgrund der Reform der GAP aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, vollständig oder teilweise auch Maßnahmen finanziert werden, die nicht mit der eigentlichen o.g. Verwaltung der Agrarmärkte in Zusammenhang stehen. Der EAGFL unterstützt die Anpassung der Agrarstrukturen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums:
- Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (Modernisierung, Senkung der Produktionskosten, Qualität der Erzeugnisse, Umweltschutz usw.)
- Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte und Berufsbildungsmaßnahmen
- Vorruhestandsbeihilfen
- Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete
- Agrar-Umweltmaßnahmen
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- nachhaltige Entwicklung und Valorisierung der Wälder
- Entwicklung ländlicher Gebiete durch eine Stärkung des Dienstleistungsangebots, Unterstützung der lokalen Wirtschaft, Förderung des Fremdenverkehrs und Handwerks usw.
Die 1984 eingeführte zusätzliche Abgabe für Milch bei Überschreitung der einzelstaatlichen Referenzmenge bzw. der einzelbetrieblichen Quote (Superabgabe), wird von den Mitgliedstaaten an den EAGFL, Abteilung Garantie, gezahlt.
Ab 2007 werden die bisherigen Finanzmittel zur ländlichen Entwicklung (EAGFL-Abteilungen Garantie und Ausrichtung) zu einem einheitlichen Fonds zusammengelegt. Sämtliche Maßnahmen werden im Rahmen des
ELER finanziert. Die bisherige "doppelte" Programmplanung in Ziel 1-Gebieten (in Deutschland die neuen Länder) wird damit künftig entfallen.
Ausgaben des EAGFL
EU-Haushalt (Ist-Ausgaben)
Quelle: Eurostat, BMELV, Landesstelle f. landwirtschaftliche Marktkunde