0
English
Herzlich Willkommen
19.01.2012
Kartellamtsbericht: Milchindustrie zur Sektoruntersuchung Milch

0
Beihilfen in der Milchmarktordnung
In der Vergangenheit gab die Europäische Union ca. 2 Mrd. Euro für die Stützung des Milchmarktes aus. Dies erfolgte in erster Linie durch Interventionsankaufsmaßnahmen; andererseits wird der Markt aber auch über ein kompliziertes Beihilfensystem gestützt.

Folgende wichtige Beihilfen sind zu erwähnen:

1. Butterbeihilfe

Um den Absatz von Butter in der industriellen Weiterverarbeitung zu fördern, gewährt die Europäische Union eine Butterbeihilfe für die Verwendung in Backwaren und Speiseeis. Knapp 500.000 t Butter, d.h. ein Viertel der europäischen Produktion, wird somit mit Beihilfen gestützt. Die Beihilfen werden in einem Tenderverfahren vergeben und werden im Zuge der Absenkung der Interventionspreise für Butter ebenfalls abgebaut.



Bild vergrössern

2. Butterreinfett

Um den Absatz von Butterreinfett im privaten Haushalt zu fördern, gewährt die Europäische Union eine Beihilfe für Butter, verarbeitet zu Butterreinfett. Traditionelle Rezepturen in Deutschland und Österreich kommen damit in den Genuss dieser Beihilfe.

3. Butter für soziale Einrichtungen

Um den Absatz von Butter in sozialen Einrichtungen (Krankenhäusern, Altenheimen etc.) zu fördern, gewährt die Europäische Union eine Beihilfe beim Absatz von Butter in diesen Institutionen.

4. Schulmilch

Um jungen Menschen eine gesunde Ernährung anbieten zu können, gewährt die Europäische Union eine Beihilfe für Schulmilch. Die Beihilfenmaßnahme bringt die jungen Menschen näher an den Genuss von Milch und Milcherzeugnissen und ist sehr wichtig zur Kalziumversorgung von heranwachsenden Menschen.

5. Magermilchpulver für die Verfütterung

Im Kälbermastbereich soll mehr Magermilchpulver in der Fütterung eingesetzt werden. Aus diesem Grunde gewährt die Europäische Union hier eine Beihilfe. Ca. 400.000 t Magermilchpulver werden so vom Markt gestützt. D.h. ein Drittel der europäischen Produktion wandert in diesen Beihilfenbereich. Auch hier sind die Beihilfen stark gekürzt worden und sollen in Zukunft in einem Tenderverfahren vergeben werden.

Beihilfen für Magermilch



Bild vergrössern


6. Magermilch zur Herstellung von Kasein

Da für Kasein (Milcheiweißstoff) ein sehr geringer Außenschutz besteht, sollen die europäischen Anbieter von Kasein gleichgestellt werden. Aus diesem Grund gewährt die Europäische Union eine Beihilfe für die Verarbeitung von europäischer Magermilch, verarbeitet zu Kasein. Knapp 6 Mrd. kg Magermilch werden so mit Beihilfen versehen.
© 2011 Milch & Markt | Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss
Benutzername Passwort


Wie erwartet hat der Milchmarkt zum Jahreswechsel etwas geschwächelt